Neue Strommarktordnung zeichnet sich ab

Die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums

Berlin, 27. März 2015 – Das Bundeswirtschaftsministerium plant eine umfassende Reform des Strommarkts und wird im Juli 2015 detaillierte Vorschläge vorlegen. Die wichtigsten Vorhaben im Überblick:

Flexibilität im Strommarkt: Um die Schwankungen von Wind- und Sonnenkraftwerken auszugleichen, sollen flexible Gaskraftwerke, Lastmanagement (abschaltbare Stromverbraucher), der Ausgleich mit dem europäischen Ausland und Speicher entwickelt werden. Die Regelenergiemärkte werden für flexible Lasten geöffnet. Die Netzentgelte werden sich künftig nicht mehr an der nachgefragten Strommenge, sondern an der Anschlussleistung orientieren. Die zunehmenden Schwankungen an der Strombörse werden bewusst akzeptiert, damit sich das Angebot von Flexibilität wirtschaftlich lohnt.

Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung: Das Bundeswirtschaftsministerium will hoch effiziente Bestandsanlagen von Stadtwerken am Markt halten bis die Überkapazitäten bei Kohlekraftwerken abgebaut sind. Die Förderung für die Kraft-Wärme-Kopplung steigt von 750 Millionen auf 1 Milliarde Euro pro Jahr. Um dies zu finanzieren, will das Ministerium die Ausbauziele für Neuanlagen heruntersetzen.

CO2-Minderungsbeitrag des Stromsektors: Nach heutigen Prognosen müssen rund 60 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich eingespart werden, damit Deutschland sein Ziel erreicht und 2020 40 Prozent weniger Treibhausgase ausstößt als 1990. Einer der Gründe ist, dass der europäische Emissionshandel seine Wirkung bei Kohlekraftwerken nicht ausreichend entfaltet und dringend reformiert werden muss. Daher plant das Bundewirtschaftsministerium übergangsweise ein zusätzliches nationales Instrument zur Emissionsminderung. Insbesondere alte Braunkohlekraftwerke müssen mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Datenschutz: Der Strommarkt wird mit der Energiewende voll digitalisiert. Im Verordnungspaket „Intelligente Netze“ wird das Bundeswirtschaftsministerium technische Standards und strenge Regeln für den Datenschutz festlegen.

Kapazitätsreserve: Die Kapazitätsreserve umfasst Kraftwerke, die nur dann zum Einsatz kommen, wenn es trotz freier Preisbildung am kurzfristigen Großhandelsmarkt aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen einmal nicht zur Deckung von Angebot und Nachfrage kommen sollte. Mit der Kapazitätsreserve wird gewährleistet, dass auch in einer solchen Situation alle Verbraucher Strom beziehen können. Die Kraftwerke werden wettbewerblich ausgeschrieben und nehmen nicht am Strommarkt teil. Den von den Stromkonzernen geforderten Kapazitätsmarkt, der eine Vergütungsmöglichkeit für alle fossilen Kraftwerke schaffen würde, sieht das Ministerium skeptisch.