Beschluss des AKE-Landesvorstands vom 07.12.2013 zur aktuellen Windkraftdiskussion

Der Arbeitskreis Energiewende hat großes Verständnis für die Bedenken der Bürger, dass sie nicht von Windkraftanlagen umzingelt werden wollen.

Darüber hinaus besteht Einverständnis, dass der Ausbau regenerativer Energie nur mit Zustimmung der Mehrheit der Bevölkerung und der Kommunen erfolgen darf.

Allerdings kann der Vorschlag nicht akzeptiert werden, dass künftig nur noch Windräder gebaut werden dürfen, wenn der Mindestabstand zur Wohnbebauung den 10fachen Abstand der Windradhöhe beträgt. Mit dieser Einschränkung kann der Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 24. Mai 2011 zum Ausbau der regenerativen Energien keinesfalls eingehalten werden.

Aus Sicht des AKE sind die bisherigen, umfassenden Regelungen zum Bau von Windkraftanlagen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Mehrheit der Bürger absolut ausreichend. Der Stand der Technik hat sich seit Erlass der Regelungen zwar fortentwickelt, doch die moderne Technik trägt dazu bei, dass auch bei höheren und leistungsfähigeren Windrädern die Grenzwerte der bestehenden Regelungen eingehalten bzw. sogar unterschritten werden.