Geplante Einschränkungen beim Windkraftanlagenbau gefährden Umsetzung der bayerischen Energiewende


Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Ausbau von Windkraft an Land erschüttert die Energieexperten im Arbeitskreis Energiewende der CSU.

„Wenn die neuen Referenzwerte und die Länderöffnungsklausel so umgesetzt werden, wie sie derzeit im Koalitionsvertrag angedacht sind, dann kommt der Ausbau der Windkraft und damit eine der wichtigsten Säulen der Energiewende in Bayern zum Erliegen,“ so der Landesvorsitzende des Arbeitskreises Energiewende Dr. Siegfried Balleis.

Der Arbeitskreis Energiewende hat großes Verständnis für die Bedenken der Bürger, dass sie nicht von Windkraftanlagen umzingelt werden wollen. Darüber hinaus besteht Einverständnis, dass der Ausbau regenerativer Energie nur mit Zustimmung der Mehrheit der Bevölkerung und der Kommunen erfolgen darf.

Allerdings kann der Vorschlag nicht akzeptiert werden, dass künftig nur noch Windräder gebaut werden dürfen, wenn der Mindestabstand zur Wohnbebauung den 10fachen Abstand der Windradhöhe beträgt. Mit dieser Einschränkung kann der Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 24. Mai 2011 zum Ausbau der regenerativen Energien keinesfalls eingehalten werden.

Aus Sicht des AKE sind die bisherigen, umfassenden Regelungen zum Bau von Windkraftanlagen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Mehrheit der Bürger absolut ausreichend. Der Stand der Technik hat sich seit Erlass der Regelungen zwar fortentwickelt, doch die moderne Technik trägt dazu bei, dass auch bei höheren und leistungsfähigeren Windrädern die Grenzwerte der bestehenden Regelungen eingehalten bzw. sogar unterschritten werden.

Der AKE bekennt sich zur Aussage des Ministerpräsidenten und Parteivorsitzenden Horst Seehofer im Bayernplan, dass Bayern das Musterland der regenerativen Energien ist. Um dies auch in Zukunft noch behaupten zu können, setzt sich der AKE dafür ein, dass die Energiewende in Bayern mit all seinen Zielsetzungen konsequent fortgesetzt wird.

(Quelle: CSU AKE Bayern)