Gleichheitsgrundsatz verletzt: Rechtsexperte hält EEG-Novelle für verfassungswidrig

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier, bezeichnet die aktuelleste Neufassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes als verfassungswidrig. Sie widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz und verletze die Planungssicherheit der Energieinvestoren.

Vor allem ein Grundsatz muss bei allen gesetzlichen Änderungen zwingend eingehalten werden: Vertrauensschutz und Investitionssicherheit!

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